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Berliner Schulferien

Fehlzeitenregelung

Betriebspraktikum:
Termin des nächsten Betriebspraktikums im Januar 2012.

Info für unsere Schüler:

Abteilungsleiter Frau Dr. F. Kühl und Frau G. Otto
Mo-Fr
während der Pausenzeiten, Tel. 21 99 44 00

Sekretariat der Technischen Berufsfachschule (Altbau, 1.Etage):
Mo, Di, Do, Fr     9:30 - 12:00
Mo, Di, Do        13:00 - 15:00
Mi                    ganztags geschlossen!!!
Tel. 21 99 41 36
FAX 21 99 42 41
Bitte unbedingt Namen und Ausbildung angeben!

Bibliothek(Neubau, Erdgeschoß, N 003):
Mo - Mi      9:00 - 15:00
Do              9:00 - 17:00
Fr              9:00 - 13:00
Tel. 21 99 41 53
Email

Cafeteria
Mo
            8:45 - 10:30 und 11:00 – 12:00
Di - Fr        8:30 - 10:30 und 11:00 – 12:00

Mensa
Mo - Fr
     11:30 – 13:30

Fehlzeitenregelung
Im Krankheitsfall oder wenn Sie aus anderen wichtigen Gründen nicht zum Unterricht erscheinen können, sollten Sie uns dies kurz mitteilen, die Information wird an die Klassenleitung weitergegeben. Kontakt
Grundsätzlich müssen alle Fehlstunden schriftlich entschuldigt werden.

Schriftliche Entschuldigungen für versäumte einzelne Stunden oder ganze Tage müssen dem/der Klassenleiter/in bei Wiederaufnahme des Unterrichts, spätestens jedoch am 3. Werktag nach Krankheitsbeginn vorgelegt werden (genau wie bei Arbeitsverhältnissen!) Andernfalls gelten sie als nicht entschuldigte Fehlzeiten.
Fehltage, an denen schriftliche Leistungsnachweise (Klausur, angekündigter Test, Abgabe von Berichten oder Protokollen) erfolgen sollen, bedürfen der ärztlichen Bescheinigung. Bei Nichtvorlage einer solchen Bescheinigung, erfolgt die Bewertung der Arbeit mit der Note „6“.
Setzen Sie sich bitte aktiv zur Festlegung eines Nachschreibetermins mit dem jeweiligen Fachlehrer in Verbindung! Wird der Unterricht wieder besucht, können Sie von der ersten Stunde an zur Nacharbeit herangezogen werden! Protokolle/Berichte sind dann unverzüglich abzugeben und nicht erst am Tag an dem das Fach wieder unterrichtet wird.

Unentschuldigte Fehlzeiten liegen vor, wenn die Entschuldigung nicht rechtzeitig erfolgte (s.o.) oder der Grund nicht anerkannt werden konnte. Liegen unentschuldigte Fehlzeiten innerhalb von 2 Monaten an 10 Unterrichtstagen (ganz oder stundenweise) oder innerhalb von 6 Monaten an 14 Unterrichtstagen vor, so kann der Ausbildungsvertrag gekündigt werden. (Vgl. „Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen“, kann beim Klassenleiter/in eingesehen werden.)
Ferienzeiten werden bei der Festlegung des Zeitraums nicht mitgezählt. Allerdings verfallen „alte“, nicht entschuldigte Fehlzeiten aus dem vorangegangenen Semester nicht.

Für den Unterricht und die Praktikumsfächer gilt eine 80% Anwesenheitspflicht für die Erteilung einer noch ausreichenden Note(„4“). 

Das erste Ausbildungshalbjahr ist Probezeit. (An dieser Stelle sei noch einmal auf den §10.4 des Ausbildungsvertrages hingewiesen, wonach dieser bei deutlichem Leistungsabfall auch während des laufenden Schuljahres jederzeit auf Beschluss der Gesamtkonferenz gekündigt werden kann.)

Öffentliche Verkehrsmittel
In Berlin gibt es ein weitverzweigtes Netz von U-Bahn, Buslinien, S-Bahn, Tram (Straßenbahn). So erreicht man den Lette-Verein über die U-Bahnhöfe
Viktoria-Luise-Platz (kürzester Fußweg! Linie U4),
Wittenbergplatz (U1, U2, U3), oder
Spichernstrasse (U9) oder mit den
Buslinien M46 und 204.

 
 
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