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Anmeldeformular/Aufnahmeantrag
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Infos für
Bewerber nicht deutscher Staatsangehörigkeit
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Berliner Schulferien
Fehlzeitenregelung
Betriebspraktikum:
Termin des nächsten Betriebspraktikums im Januar 2012.
Info für unsere Schüler:
Abteilungsleiter Frau Dr. F. Kühl und Frau G. Otto
Mo-Fr während der Pausenzeiten, Tel. 21 99 44 00
Sekretariat der Technischen Berufsfachschule (Altbau, 1.Etage):
Mo, Di, Do, Fr
9:30 - 12:00
Mo, Di, Do
13:00 - 15:00
Mi
ganztags geschlossen!!!
Tel. 21 99 41 36
FAX 21 99 42 41 Bitte unbedingt Namen und Ausbildung angeben!
Bibliothek(Neubau, Erdgeschoß, N 003):
Mo - Mi
9:00 - 15:00
Do
9:00 - 17:00
Fr
9:00 - 13:00
Tel. 21 99 41 53
Email
Cafeteria
Mo
8:45 - 10:30 und
11:00 – 12:00
Di - Fr
8:30 -
10:30 und 11:00 – 12:00
Mensa
Mo - Fr 11:30 – 13:30
Fehlzeitenregelung
Im Krankheitsfall oder wenn Sie aus anderen wichtigen Gründen nicht zum
Unterricht erscheinen können, sollten Sie uns dies kurz mitteilen, die
Information wird an die Klassenleitung weitergegeben. Kontakt
Grundsätzlich müssen alle Fehlstunden schriftlich
entschuldigt werden.
Schriftliche Entschuldigungen für versäumte einzelne Stunden
oder ganze Tage müssen dem/der Klassenleiter/in bei
Wiederaufnahme des Unterrichts, spätestens
jedoch am 3. Werktag nach Krankheitsbeginn vorgelegt werden
(genau wie bei Arbeitsverhältnissen!) Andernfalls gelten sie als nicht
entschuldigte Fehlzeiten.
Fehltage, an denen schriftliche Leistungsnachweise (Klausur,
angekündigter Test, Abgabe von Berichten oder Protokollen) erfolgen
sollen, bedürfen der ärztlichen Bescheinigung.
Bei Nichtvorlage einer solchen Bescheinigung, erfolgt die Bewertung der
Arbeit mit der Note „6“.
Setzen Sie sich bitte aktiv
zur Festlegung eines Nachschreibetermins mit dem jeweiligen Fachlehrer
in Verbindung! Wird der Unterricht wieder besucht, können Sie von der
ersten Stunde an zur Nacharbeit herangezogen werden!
Protokolle/Berichte sind dann unverzüglich abzugeben und nicht erst am
Tag an dem das Fach wieder unterrichtet wird.
Unentschuldigte Fehlzeiten liegen
vor, wenn die
Entschuldigung nicht rechtzeitig erfolgte (s.o.) oder der Grund nicht
anerkannt werden konnte. Liegen unentschuldigte Fehlzeiten innerhalb
von 2 Monaten an 10 Unterrichtstagen (ganz oder stundenweise) oder
innerhalb von 6 Monaten an 14 Unterrichtstagen vor, so kann der
Ausbildungsvertrag gekündigt werden. (Vgl. „Erziehungs- und
Ordnungsmaßnahmen“, kann beim Klassenleiter/in eingesehen werden.)
Ferienzeiten werden bei der Festlegung des Zeitraums nicht mitgezählt.
Allerdings verfallen „alte“, nicht entschuldigte Fehlzeiten aus dem
vorangegangenen Semester nicht.
Für den Unterricht und die Praktikumsfächer
gilt eine 80% Anwesenheitspflicht für die Erteilung einer noch
ausreichenden Note(„4“).
Das erste Ausbildungshalbjahr ist Probezeit. (An dieser Stelle sei noch
einmal auf den §10.4 des Ausbildungsvertrages hingewiesen, wonach
dieser bei deutlichem Leistungsabfall auch während
des laufenden Schuljahres jederzeit auf Beschluss der Gesamtkonferenz
gekündigt werden kann.)
Öffentliche Verkehrsmittel
In Berlin gibt es ein weitverzweigtes Netz von U-Bahn, Buslinien,
S-Bahn, Tram (Straßenbahn). So erreicht man den Lette-Verein über die
U-Bahnhöfe
Viktoria-Luise-Platz (kürzester Fußweg! Linie U4),
Wittenbergplatz (U1, U2, U3), oder
Spichernstrasse (U9) oder mit den
Buslinien M46 und 204.
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